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Allgemeine Liefer-, Zahlungs-, Datenschutz und Geschäftsbedingungen



I. Geltungsbereich


1.   Die nachstehenden Einkaufs- und Verkaufsbedingungen gelten für alle zwischen dem Käufer/Lieferanten und uns als Verkäufer/Einkäufer abgeschlossenen Verträge über die Lieferung/Bestellung von Waren. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Käufers/Lieferanten, die von uns nicht ausdrücklich anerkannt sind, sind für uns unverbindlich, auch wenn wie ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

2.   Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Käufer/Lieferanten im Zusammenhang mit den Kaufverträgen getroffen werden, sind in dem Kaufvertrag, diesen Bedingungen und unserer Auftragsbestätigung schriftlich niedergelegt.


II. Angebot- und Vertragsschluss- Musterlieferung


1.   Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Maßgebend sind allein die von uns in einer Auftragsbestätigung mitgeteilten Preise.

2.   Maßangaben, Gewichte, Abbildungen, Zeichnungen sowie andere Unterlagen, die zu unseren unverbindlichen Angeboten gehören, bleiben in unserem Eigentum und sind nur annähernd maßgebend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.

3.   Treten nach unserer Auftragsbestätigung wesentliche Veränderungen – auch kurzfristig – im Preisgefüge ein (Rohstoffpreiserhöhungen, Währungsschwankungen usw.) sind wir zu entsprechenden Preisanpassungen berechtigt.

4.   Angeforderte Muster werden berechnet und können aus verwaltungstechnischen Gründen nicht zurückgenommen werden. Sollen Sie dennoch Muster retournieren, werden diese nicht gutgeschrieben.


III. Zahlungsbedingungen


1.   Unsere Preise gelten „ab Herstellwerk“ sofern keine abweichende Vereinbarung mit dem Käufer getroffen wurde. Die Verpackungskosten sind nicht in dem Preis enthalten.

2.   Ist mit dem Käufer nichts Anderes schriftlich vereinbart, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) sofort mit Eingang der Rechnung bei dem Käufer zur Zahlung fällig.

3.   Der Käufer kommt auch ohne Mahnung des Verkäufers in Verzug, wenn er den Kaufpreis nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufstellung zahlt. Gerät der Käufer mit einer Zahlung in Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten. Unsere Vertreter besitzen keine Inkassovollmacht. Zahlungen an Vertreter befreien den Käufer daher nicht. Wir behalten uns vor, von Firmen, mit denen wir erstmalig zusammenarbeiten, oder von Firmen, mit denen wir seit Jahren keine Geschäfte mehr getätigt haben, Vorkasse zu verlangen.

4.   Tritt nach Abschluss dieses Vertrages in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung ein oder wird uns nach Auftragsbestätigung ungünstiges über die Vermögens- und Zahlungsverhältnisse des Käufers bekannt oder gerät der Käufer in Zahlungsverzug, so haben wir wahlweise Anspruch auf sofortige, abzugslose Bezahlung aller offenen Rechnungen aus allen offenen Lieferverträgen und der bereitgestellten Materialien und bereits ausgeführten Arbeiten oder aber Anspruch auf Rücktritt von allen laufenden Lieferverträgen.

5.   Zahlungen des Käufers können von uns immer auf dessen ältere Schulden angerechnet werden. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

6.   Der Käufer ist zur Aufrechnung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt wurden oder aber unstreitig sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-Rechts ist der Käufer nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

7.    Der Käufer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus dem Kaufvertrag ohne unsere Einwilligung abzutreten.


IV. Liefer- und Leistungszeit


1.   Liefertermine oder –fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind ausschließlich unverbindliche Angaben.

2.   Falls wir schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten könne oder aus sonstigen Gründen in Verzug geraten, hat der Käufer eine angemessene Nachfrist – beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei uns – oder im Fall der kalendermäßig bestimmten Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3.   Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer in Folge des von uns zu vertretenen Lieferverzuges berechtigt ist, sich auf den Fortfall seines Interesses an einer Vertragserfüllung zu berufen.

4.   Wir haften dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. Uns ist ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

5.   Beruht der von uns zu vertretende Lieferzug auf der schuldhaften Verletzung einer Vertragspflicht, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen; dabei ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

6.   Die weiteren gesetzlichen Ansprüche und Rechte des Käufers wegen eines Lieferverzuges durch uns bleiben unberührt.

7.   Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies für den Käufer zumutbar ist.

8.   Für die Dauer der Prüfung von Mustern, Andrucken, usw. durch den Käufer ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar vom Datum der Absendung solcher Unterlagen an den Käufer bis zum Tage des Wiedereintreffens von Stellungnahme und Unterlagen, Verlangt der Käufer nach der Auftragsbestätigung durch uns.


V. Gefahrübergang – Versandt/Verpackung


1.   Verladung und Versand erfolgen unversichert auf Gefahr des Käufers. Wir bemühen uns, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche und Interessen des Käufers zu berücksichtigen; dadurch bedingte Mehrkosten – auch bei vereinbarter Fracht-Frei-Lieferung – gehen zulasten des Käufers.

2.   Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert der Verkäufer die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers ein. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.


VI. Gewährleistung/Haftung


1.   Der Käufer hat die empfange Ware auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche Mängel sind von dem Käufer uns gegenüber schriftlich zu rügen und zwar von Kaufleuten als Käufer unverzüglich, ansonsten innerhalb von zwei Wochen ab Ablieferung des Vertragsgegenstandes.

2.   Wir sind nicht zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Käufer einen offensichtlichen Mangel nicht rechtzeitig schriftlich gerügt hat. Soweit ein von zu vertretener Mangel an der Ware vorliegt und von dem Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen – zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat uns für jeden einzelnen Mangel eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen. Wir sind berechtigt, die von dem Käufer gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder aber den Rücktritt vom Vertrag erklären.

3.   Schadenersatzansprüche wegen des Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigern. Das Recht des Käufers zur Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

4.   Wir haften unbeschadet der Regelung in IV Ziffer 2) bis 6) dieser Bedingungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden am Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns oder unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für Schäden die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen sowie Arglist beruhen. Für Schäden, die auf den Fehlen von uns garantierter Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

5.   Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haben wir im Übrigen nicht. Die in Sätzen 1) bis 3) enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für den gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von uns betroffen ist.

6.   Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruches ausgeschlossen. Soweit die Haftung für uns ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.


VII. Mengen- und Gewichtsabweichungen


1.   Bei allen Lieferungen hat der Lieferer das Recht auf handelsübliche Gewichtsabweichungen von 5% nach oben und unten. Der Lieferer behält sich außerdem je Lieferung Mehr- oder Minderlieferungen von 10% vor. Die gelieferte Stückzahl wird berechnet. Für geringfügige Zählfehler, Konstruktions- oder Auslesemängel haftet der Lieferer nicht.


VIII. Eigentumsvorbehalt


1.   Wir behalten uns das Eigentum an der Ware (Vorbehaltsware) bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Kaufvertrag vor.

2.   Der Käufer hat uns von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Der Käufer hat uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen.

3.   Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung trotz einer Mahnung von uns nicht nach, so können wir die Herausgabe der noch in unserem Eigentum stehenden Vorbehaltsware ohne vorherige Fristsetzung verlangen. Die dabei anfallenden Transportkosten trägt der Käufer. In der Pfändung der Vorbehaltssache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rückbehalt der Vorbehaltsware zu deren Verwertung befugt.


IX. Gewerbliche Schutzrechte


1.   Gewerbliche Schutzrechte für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Vorlagen, soweit sie vom Käufer zur Verfügung gestellt werden, ist diese allein verantwortlich. Das gleiche gilt für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung für vom Besteller erteilte konstruktive Anweisungen bzw. eingesandte Konstruktionsmuster.

2.   Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung an Skizzen, Entwürfen, Originalen, Datensätzen, Filmen und Konstruktionen verbleiben vorbehaltlich ausdrücklich anderer Regelungen allein bei uns. Ebenso bleiben Lithographien, Datensätze, Filme, Druckplatten, Stanzwerkzeuge, Werkzeuge aller Art und dergleichen in unserem Eigentum, auch wenn sie dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt werden. Andere Regelungen bedürfen gesonderter Abmachungen.


X. Datenschutz/Datenverarbeitung


1.   Informationspflicht zur Datenerhebung gemäß DSGVO Art.13

2.   Die in diesem Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben. Eine Weitergabe dieser personenbezogenen Daten an Dritte bedarf vorab einer schriftlichen Einwilligung des Betroffenen. Eine Speicherung erfolgt nur bis zum Ablauf sämtlicher gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten. Rechte des Betroffenen: Auskunft, Berechtigung, Löschung und Sperrung, Widerspruchsrecht gemäß § 34 BDSG erhalten Sie als Betroffener jederzeit Auskunft darüber welche Daten zu ihrer Person gespeichert wurden. Gemäß § 35 BDSG können Sie jederzeit die Berechtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen. Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und der erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch, per E-Mail oder per Fax an den Vertragspartner übermitteln. Es entstehen Ihnen dabei keine anderen Kosten als die Portokosten bzw. der Übermittlungskosten nach den bestehenden Basistarifen.


XI. Gerichtsstand/Erfüllungsort/Schlussbestimmungen


1.    Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschließlich Wechsel- und Scheckklagen sowie sämtlicher sich zwischen den Parteien ergebender Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen etc.) ist unser Firmensitz, soweit der Verkäufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) ist.

2.   Die Beziehung zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließlich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

3.   Sollte eine Regelung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der allgemeinen Einkaufsbedingungen im Übrigen nicht.


Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung. Stand: 05/2018